
Teilnahmebedingungen
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Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Pferdebesitzer* tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
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Teilnehmer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen und den Veranstalter von allen Ansprüchen aus dem Rück- bzw. Fahrgeschehen oder der Unterbringung freihalten. Schäden an Unterbringungs- o.ä. Vorrichtungen, die durch das Pferd des Teilnehmers verursacht werden, sind von diesem zu erstatten/ zu beseitigen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Teilnehmer / Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
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Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, seine Mitarbeiter und Helfer sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter oder Helfer beruhen sowie sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter oder Helfer verursacht wurden.
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Die Teilnehmer sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur, Tierschutz-, Wald- u. Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).
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Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Um dies zu gewährleisten, ist eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung vorzulegen. Hier ist ein aktueller Impfstatus inbegriffen. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
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Der Tierhalter muss den für das Pferd entsprechenden Equidenpass (Kopie möglich) im Transportfahrzeug mitführen
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Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.
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Die Ausrüstung von Pferd und Teilnehmer kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt.
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Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.
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Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.
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Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis).
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Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) finden Anwendung.
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Teilnahmeberechtigt sind Pferde aller Rassen mit einem Alter ab 4 Jahren und einem Gewicht von mindestens 600kg
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Der Gespannführer darf sein Gespann nie unbeaufsichtigt stehen lassen, die Leinen sind vom Fahrer zu halten, der sich auf dem Bock oder einer geeigneten und sicheren Position befindet. Jeder Gespannführer hat einen Gespannhelfer, der stehts einsatzbereit ist.
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Gewertet wird nach Strafpunkten.
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Bei Punktegleichheit entscheidet die Rückezeit.
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Die Rückezeit wird festgelegt und bei Wunsch zwischendurch angesagt.
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Manipulation des Stammes mit Händen und Füßen ist nicht erlaubt. Dies gilt nicht für das Anhängen und Umhängen des Stammes.
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Das Durchfahren des Parcours ist nur im Wettbewerb erlaubt.
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Geschirr, Ortscheit – einspännig mindestens 0,80 m und zweispännig 1,70 m.
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Rückekette ist vom Teilnehmer mitzubringen
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Grober Umgang mit Pferden führt zur Disqualifikation.
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Gerückt wird im Schritt.
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Jedes Führen am Kopf wird mit Strafpunkten bewertet
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Bei Auslassen und Zerstören von Hindernissen werden ebenfalls Strafpunkte angerechnet
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Sicherheitsschuhe/Arbeitsschutzschuhe sind Pflicht
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Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, nach Beendigung der Veranstaltung, seine genutzte Weide-, bzw. Unterbringungsvorrichtung in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand zu verlassen. Hierfür wird eine Kaution von 50,00 € erhoben. Nach einer Endkontrolle durch die Platzwarte oder dessen Helfer wird diese wieder ausgehändigt.